Rechtsanwältin Gabriele Schönbeck heißt Sie willkommen!

 

Ich freue mich über Ihr Interesse an meiner Homepage. Gern berate und vertrete ich Sie in Ihren Rechtsangelegenheiten. Im Nachfolgenden möchte ich mich Ihnen kurz vorstellen:

 

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 "Respekt muss man lernen, man kann

 keinem befehlen, einen anderen Menschen

 zu respektieren."

 Richard Sennett, Die Zeit vom 12.12.2002

 

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Über die Kanzlei

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Seit über 20 Jahren berate und vertrete ich mit gutem Erfolg Mandanten in verschiedenen Rechtsangelegenheiten. Vor und nach meiner Zulassung als Rechtsanwältin im November 1999 bin ich in der Zeit von August 1997 bis Februar 2003 zunächst als Assessorin und dann als Anwältin für die damalige Kanzlei Dr. V. Hemsen und G. Martin, Glinde, tätig gewesen und habe dort hinreichend Erfahrungen für den Anwaltsberuf sammeln können.

Das Sozialrecht, also das Recht der Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld I und II (jetzt: Bürgergeld), gesetzliche Krankenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung, Schwerbehindertenrecht), hat sich in der Zwischenzeit als Schwerpunkt meiner Tätigkeit herausgebildet. Da ein Sachverhalt neben sozialrechtlichen Fragen häufig auch Rechtsfragen anderer Rechtsgebiete aufwirft, ergibt es sich zwangsläufig, dass ein fachkundiger Blick auch auf benachbarte Rechtsgebiete wie z.B. das Arbeits- und das Mietrecht zu werfen ist. Auch auf diesen Gebieten kann ich deshalb ohne Weiteres behilflich sein. Sonstige Interessenschwerpunkte sind das Grundstücks- und Wohnungs-eigentumsrecht, das Erbrecht, das Schadensersatzrecht sowie das Versicherungsrecht.

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Ursprünglich nur als Provisorium gedacht, habe ich meine Kanzlei zu Beginn meiner Tätigkeit in der Privatwohnung eingerichtet und dies bis heute beibehalten, weil ich feststellte, dass hier ein ganz persönliches Gespräch geführt werden kann und zum Teil auch gesucht wird.

                                                                       

Die Kanzlei befindet sich daher nach wie vor im Oher Weg 28 a in 21509 Glinde, gelegen neben dem Schulzentrum Glinde und gegenüber dem Neubaugebiet "An der Alten Wache" (ehemals Depotgelände). Parkplätze in der Nähe sind vorhanden. Auf den Buslinien 137 und 333 kann an der Haltestelle "Glinde, Schul-zentrum" ausgestiegen werden. Die Linie 237 hält "Glinde, Markt".

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Zugelassen wurde ich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und bin Mitglied der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer, Gottorfstraße 13, 24837 Schleswig, www.rak-sh.de, E-Mail: info@rak-sh.de.

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Rechtsprechung in Kürze

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BSG: Unterbricht ein Beschäftigter einen Betriebsweg, um sein mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt lebendes Kind wegen der beruflichen Tätigkeit fremder Obhut anzuvertrauen, unterliegt er hierbei - anders als bei einem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz - nicht dem Schutz der gesetzlichen Unfall-versicherung (Urt. v. 12.1.2010 - B 2 U 35/08 R).

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BSG: Der innerhäusliche Weg zur erstmaligen Aufnahme einer Tätigkeit im Home-Office ist als Betriebsweg unfallversichert (Urt. v. 8.12.2021 - B 2 U 4/21 R).


BSG: Einem Anspruch auf Halbwaisenrente steht nicht entgegen, dass bereits eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde. Denn der Halbwaisenrentenanspruch aus der gesetzlichen Unfallversicherung besteht auch während einer weiteren Berufsausbildung (Urt. v. 07.05.2019 - B 2 U 30/17 R).


Sozialgericht Hamburg: Bei der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine selbstständige Tätigkeit im Sinne von § 5 Abs. 5 SGB V als hauptberuflich einzustufen ist, ist zu ermitteln, in welchem zeitlichen Umfang die selbstständige Tätigkeit ausgeübt wird und welche wirtschaftliche Bedeutung die Einnahmen aus der selbstständigen Tätigkeit haben (Urt. 14.1.2011 - S 33 KR 901/08). 


BAG:  Urlaub kann gemäß § 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz in der Regel nur verfallen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer konkret aufgefordert hat, den Urlaub zu nehmen, und ihn klar und rechtzeitig darauf hingewiesen hat, dass der Urlaub andernfalls mit Ablauf des Kalenderjahres erlischt (Urt. 25.06.2019 - 9 AZR 546/17).


OLG Düsseldorf: Stehen einem Heimträger für Heimkosten eines verstorbenen Heimbewohners noch Ersatzansprüche zu, sind diese vorrangig aus dem Nachlass zu zahlen, bevor der Sozialhilfeträger in Anspruch genommen werden kann (Beschluss v. 26.10.2010 - 24 U 97/10).

 

Landgericht Hamburg: Dringt in eine Wohnung durch einen rauchenden Mitbewohner Zigarettenrauch ein, handelt es sich um einen zur Minderung berechtigenden Mangel der Mietsache (Urt. v. 15.6.2012 - 311 S 92/10).


Landgericht Berlin: Droht nach Beendigung des Miet-verhältnisses die Inanspruchnahme der Kaution durch den Vermieter wegen streitiger Ansprüche, kann der Mieter im einstweiligen Verfügungsverfahren Unterlassung verlangen.

Die Kaution hat grundsätzlich nur Sicherungs- und keine Befriedigungsfunktion (Urt. v. 20.7.2017 - 67 S 111/17).

 

Amtsgericht Potsdam:  Das Überfliegen eines Nachbargrund-stücks mit einer Videoflugdrohne verletzt das Persönlichkeitsrecht des Nachbarn, so dass diesem ein Unterlassungsanspruch zusteht (Urt. v. 16.04.2015 - 37 C 454/13).

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gern unverbindlich unter der Telefonnummer  

(040) 7 10 14 08 an oder schicken Sie eine E-Mail an gabr.schoenbeck@t-online.de..